Berufsorientierte Hilfe

Clearing und Coaching nach §45 SGB III

Inhalt der Maßnahme
• Kleinschrittige Gewöhnung an die Arbeitswelt, Hilfe bei der Berufsauswahl und
bei der Lehrstellen- oder Jobsuche (Bewerbungstraining )
• Unterstützung und Festigung in schwierigen Lebenslagen
• Steigerung der Ausdauer und des Konzentrationsvermögens
• Stärkung des Selbstwertgefühls und des Selbstbewusstseins der Teilnehmer/-innen
• Stärkung von Alltagskompetenzen (Bahnfahren, Bankgeschäfte, Telefontraining, Einkaufen, Nutzung von neuen Medien)
• Hilfen bei Selbsteinschätzungen, Vorbereitung auf selbständige Problemlösung
• Erarbeitung einer tragfähigen Zukunftsperspektive
• Hilfestellung bei der Wahrnehmung von Lösungsangeboten für bestimmte Probleme (Schulden, Umgang mit gesundheitlichen Einschränkungen, Rauschmittelkonsum, rechtliche und familiäre Probleme, Wohnung)
• Vorbereitung der Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit oder anschließende Fördermaßnahmen

Dauer
Insgesamt werden 60 UE geleistet. Diese verteilen sich wie folgt:

• 6 Wochen aufsuchende Einzelfallhilfe im Rahmen des Clearingverfahrens, 2 x pro Woche 2 UE = 24 UE
• 6 Wochen Coaching in den Räumen des Trägers, 2 x Woche 3 UE = 36 UE

Zugangsvoraussetzung
Anspruch auf Leistungen nach SGB II oder SGB III

flyer-clearing-und-coaching.pdf


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